Die rechtlichen Probleme von Google scheinen sich zu verschärfen, denn die japanische Regierung hat sich den Vorwürfen der USA angeschlossen und wirft dem Tech-Giganten Verstöße gegen das Kartellrecht vor.
Laut einer Lokalredaktion Die japanische Fair-Trade-Kommission hat am 23. Dezember den Verdacht geäußert, dass Google Smartphone-Hersteller in unlauterer Weise unter Druck gesetzt hat, seine Apps, einschließlich der Such-App Chrome, vorinstalliert zu haben, was gegen das japanische Kartellrecht verstößt.
Die japanische Wettbewerbsaufsichtsbehörde plant daher, den führenden Anbieter von Internet-Suchdiensten anzuweisen, Verstöße gegen das japanische Kartellrecht einzustellen.
Anhängige Aktionen
Nach Angaben einer mit der Situation von Google vertrauten Quelle hat die japanische Kommission für fairen Handel festgestellt, dass Google seine Dominanz auf dem Online-Suchmarkt ausgenutzt hat, um den fairen Wettbewerb zu behindern.
Die Agentur hat das Unternehmen daher über mögliche Disziplinarmaßnahmen informiert, wartet aber noch auf dessen Reaktion.
In ähnlicher Weise sieht sich der Tech-Gigant in den USA mit Vorwürfen von Kartellrechtsverletzungen konfrontiert, was dazu führte, dass das Justizministerium (DOJ) den Verkauf von Chrome empfahl.
Es wird behauptet, dass Google Mobiltelefonnutzer zwingt, einige Anwendungen wie Chrome zu installieren, um auf seine Dienste, insbesondere Google Play, zugreifen zu können, was sowohl in Japan als auch in den USA als Verstoß gegen das Kartellrecht angesehen wird.
Nachdem sie gegen die Entscheidung des DOJ Berufung eingelegt haben, wurde für April 2025 eine Anhörung anberaumt, um den Fall zwischen den beiden Parteien zu entscheiden.
Google reicht neuen Vorschlag ein
Im Vorfeld der Studie im nächsten Jahr hat Google einen neuen Vorschlag für Abhilfemaßnahmen eingereicht zu diesem Fall.
Das Unternehmen schlägt einige Abhilfemaßnahmen vor, die in dem bevorstehenden Prozess geprüft werden sollen. Dazu gehört auch, dass das DOJ Browser-Unternehmen wie Apple und Mozilla die Entscheidung überlassen soll, welche Suchmaschine sie für ihre Nutzer am besten finden.
Außerdem heißt es, dass es den Browsern freisteht, ihre Standardsuche mindestens alle 12 Monate zu ändern, so dass man nicht sagen kann, dass sie gezwungen sind, die Google-Suche zu verwenden.
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